Segelboot chartern Norderney

  • Anmeldung
    Durch die Anmeldung schließt die anmeldende Person einen Vertrag mit der Segelschule Norderney. Die Anmeldung kann persönlich, per Post oder per E-Mail erfolgen. Die Bestätigung der Segelschule erfolgt wie gewünscht per E-Mail oder postalisch. Der Vertrag berechtigt nur zur Teilnahme am gebuchten Kurs oder Törn.
  • Bezahlung
    Die Gebühr für die Kurse (Sportboot Binnen/See und SKS) werden im Voraus fällig und müssen spätestens eine Woche nach Rechnungszugang auf das Konto der Segelschule Norderney eingegangen sein. Ist der Zahlungseingang nicht fristgemäß, gibt es keine Gewähr auf die Teilnahme am gewünschten Kurs oder Törn.
    Die restlichen Angebote und Kurse können auch direkt vor Ort gebucht und ggf. in Bar bezahlt werden.
  • Gutscheine
    Ausgestellte Gutscheine werden erst mit dem Eingang des dazu gehörenden Rechungsbetrages gültig. Der Original Gutschein muss beim Einlösen vorgelegt werden. Eine Kopie oder mündliche Übertragung wird nicht akzeptiert. Eine Bar Auszahlung für den Gegenwert des Gutscheines ist nicht möglich. Das Einlösen des Gutscheines wird nur nach Verfügbarkeit oder nach terminlicher Vereinbarung im Vorfeld von der Segelschule Norderney vorgenommen.
  • Rücktritt
    Eine Stornierung des gebuchten Kurses ist für die angemeldete Person bis maximal 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei, die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Eine ggf. gezahlte Kursgebühr wird erstattet. Bei einer Stornierung ab 6 Tage vor Kursbeginn berechnen wir den halben Kursbeitrag. Ein Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet, auch wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann, nicht oder zu spät erscheint, oder den Kurs abbricht. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren können in nicht mehr zurück erstattet werden.
  • Ausfall
    Wenn ein Kurs, eine Veranstaltung von der Segelschule Norderney nicht durchgeführt werden kann, wird die Gebühr zurückerstattet. Ein angebotener Ausweichkurs muss nicht angenommen werden. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
  • Unterbrechung
    Die Segelschule bietet bei einer ernsthaften Erkrankung eine Unterbrechung der Ausbildung an. Ein ärztliches Attest muss vorliegen. Der Theorieteil kann beim nächst möglichen Kurs weitergeführt werden . Der Praxisteil kann max. in der nachfolgenden Saison beenden werden. Alternativ: Falls die Ersatztermine nicht durchführbar sind, besteht die Möglichkeit, die “nicht gesegelten Termine” als Gutschein gutschreiben zulassen.
  • Praxistermine
    Vereinbarte Praxistermine sind bindend. Sie können bis 24 Stunden vor dem Ausbildungstermin storniert werden, ansonsten gelten sie als genommen. Erscheint ein Teilnehmer mehr als 3-mal unentschuldigt nicht zu den vereinbarten Praxisterminen, so kann die Segelschule den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen. Die Segelschule behält sich vor, Praxistermine wetterbedingt oder bei mangelnder Auslastung abzusagen. Ersatztermine werden dann bereitgestellt. Sind auch die Ersatztermine nicht durchführbar, besteht die Möglichkeit, die “nicht gesegelten Termine” als Gutschein gutschreiben zulassen.
  • Durchführungsbedingungen
    Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der Segellehrer und Skipper während der Praxiseinheiten folge zu leisten. Wenn ein Teilnehmer trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt, oder das Übungsrevier verlässt, hat die Segelschule Norderney das Recht, den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche zu kündigen.
  • Tauglichkeit
    Der Teilnehmer versichert, dass er sporttauglich ist und in tiefem Wasser mindestens 15 Minuten schwimmen kann. Bei ungenügenden Schwimmkenntnissen ist an Bord, an den Liegeplätzen und auf den Steganlagen generell eine Schwimmweste zu tragen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gesundheitliche Beschwerden, Risiken oder fehlende Schwimmkenntnis vor Antritt der Kurse und Törn anzugeben.
  • Haftung
    Der Schulungsboote der Segelschule sind haftpflichtversichert. Schäden an den Schulungsbooten, die grob fahrlässig, oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind vom ihm zu ersetzen. Für persönliches Eigentum, Sach- und persönliche Unfallschäden der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen.
  • Prüfungsanmeldung
    Bei Kursen mit abschließender Prüfung müssen die Prüfungsunterlagen rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin dem Prüfungsausschuss vorliegen. Werden die Unterlagen nicht bis 21 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Segelschule eingereicht, kann eine fristgerechte Anmeldung unsererseits nicht garantiert werden. Die Prüfungskosten trägt, auch bei nicht bestandener Prüfung, der Prüfling.
  • Gerichtsstand
    Gerichtstand Norden.
  • Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwaige ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Chartervertragsbedingungen Segelschule Norderney

Boot chartern Norderney(nachfolgend Vercharterer / SSN genannt). Der Chartervertrag wird zwischen SSN (Vercharterer) und dem Charterer geschlossen. Vercharterung erfolgt im Rahmen der See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV, § 7 Vermietung.

  • Vertragsschluss, Zahlung, Zahlungsverzug, Rücktritt
    1. Der Vertrag zwischen dem Vercharterer und dem Kunden kommt durch Anfrage des Kunden (Angebot) und Buchungsbestätigung durch die SSN zustande.
    2. Sofern nicht anders im Vertrag ausgewiesen, ist die Anzahlung des Charterpreises in der angegebenen Höhe innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Der Zahlungseingang hat innerhalb der angegebenen Fristen zu erfolgen. Sollte der vereinbarte Zahlungszeitpunkt vom Kunden nicht eingehalten werden, befindet er sich automatisch ohne Mahnung mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug.
    3. Sofern der Charterer mit seiner Zahlungspflicht mit mehr als 14 Kalendertagen in Verzug ist, ist der Vercharterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Bei Rücktritt des Vercharterers aufgrund von Zahlungsverzug des Charterers hat der Charterer eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% des Charterpreises an die Agentur zu zahlen.
  • Pflichten des Vercharterers
    1. Die gebuchte Yacht/Boot wird dem Charterer sauber, segelklar, seetüchtig und vollgetankt übergeben.
    2. Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vercharterer eine gleichwertige Ersatzyacht stellen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben dem Charterer erhalten, soweit die Ersatzyacht mit Mängeln behaftet ist.
  • Der Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:
    1. die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten.
    2. die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht/Boot zu besitzen bzw. einen verantwortlichen Skipper mit diesen Eigenschaften zu stellen. Ist der Charterer oder sein Skipper nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen der Yacht/Boot in der vereinbarten Bootsklasse oder hat er der Charterpreis nicht wie vereinbart bezahlt, behält sich der Vercharterer vor, vom Chartervertrag zurückzutreten und die Übergabe der Yacht zu verweigern oder einen Skipper im Namen und auf Kosten des Charterers zu stellen.
    3. die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen.
    4. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar jeweils bei Übergabe und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
    5. Beanstandungen der Yacht unverzüglich bei dem Stützpunkt der Yacht anzuzeigen, möglichst mit Fotos zu dokumentieren und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
    6. Der Charterer soll vor abschließender Behebung eines Mangels niemandem gegenüber (z.B. in einem Übergabeprotokoll) eine verbindliche Erledigungserklärung bezüglich eines Mangels abgeben.
    7. durch Unterschrift zu bestätigen, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vercharterers gelesen und anerkannt hat.
    8. die gecharterte Yacht nur mit der zulässigen Personenanzahl zu nutzen.
  • Rücktritt des Charterers oder Minderung des Charterpreises bei verspäteter Übergabe oder Mängeln
    1. Wird die Yacht/Boot oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 24 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen von diesem Vertrag zurücktreten.
  • Vertragspartner
    1. Weitergehende Ersatzansprüche des Charterers, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vercharterers, sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wurde.
    2. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin im zumutbaren Rahmen ermöglichen, berechtigen nicht zum Rücktritt. Eine Minderung ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.
    3. Der Rücktritt des Charterers wegen einer mangelhaften Yacht ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Dies ist insbesondere bei Bagatellschäden oder geringfügigen Abweichungen zwischen dem auf der Website angebotenen Boot und dem tatsächlich vercharterten Boot der Fall.
  • Haftung des Vercharterers
    1. Der Vercharterer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen und hat die angebotenen Yachten entsprechend versichert.
  • Haftung des Charterers
    1. Sofern der Charterer vorzeitig von den Chartervertrag zurücktritt, haftet er dem Vercharterer gegenüber wie folgt pauschal für den entstandenen Schaden: Bis 3 Monate vor Abfahrt in Höhe von 50% des Charterpreises; bis 1 Monate vor Abfahrt in Höhe von 75 % des Charterpreises; kürzer als 1 Monate vor Abfahrt in Höhe von 100% des Charterpreises. Dem Charterer ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die o.g. Pauschale.
    2. Sofern der Charterer die Charter nicht antritt, gleich aus welchem Grund, haftet er für den vollen Charterpreis. Dies gilt auch, wenn der Charterer erkrankt ist oder verspätet anreist.
    3. Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall ist vom Charterer zu tragen und kann von der geleisteten Kaution abweichen. Bei mängelfreier Rückgabe der Yacht und Ausrüstung wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung gedeckte Schäden sind dem Vercharterer unverzüglich zu ersetzen.
    Der Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung (welche Crew Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und einer Folgeschadenversicherung wird dringend empfohlen. Hierzu übersenden Vercharterer / Agentur gerne alle erforderlichen Unterlagen.
  • Verlängerung der Charterzeit / Nebenabreden / salvatorische Klausel
    1. Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
    2. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Regelungen durch diesen möglichst nahekommenden wirksame Regelungen zu ersetzen.
  • Gerichtsstand und Rechtswahlklausel
    1. Gerichtsstand Norden

 

 
© Segelschule Norderney - Januar 2015